Concept Competition AW25

© © Haderlump SS25 / picture: Moritz Högemann

Die Concept Competition AW25 ist geschlossen. Es können keine Bewerbungen mehr angenommen werden. 

KonzeptWettbewerb zur BERLIN FASHION WEEK Februar 2025

Berlin steht wie fast kein anderer Standort für Innovation, Inklusion und Nachhaltigkeit in der Modelandschaft. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe / Projekt Zukunft fördert die Berliner Modewirtschaft seit vielen Jahren. Mit einem Wettbewerb soll das Innovations- und Wachstumspotenzial der Modebranche, des stationären Einzelhandels und der lokalen Designer:innen in Berlin bzw. Deutschland gestärkt werden. Dafür werden Preisgelder für besonders innovative, kreative und nachhaltige(1) Konzepte vergeben, die während der Berlin Fashion Week vom 31. Januar bis 03. Februar 2025 präsentiert werden können. 

 

Wettbewerbskategorien und PREISGELD

  • STUDIO2RETAIL: B2C Store und Atelier Events (i. d. R. 5.000 Euro pro Konzept)

  • BERLIN CONTEMPORARY: Modenschauen und Präsentationen (i. d. R. 25.000 Euro pro Konzept)

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe / Projekt Zukunft beabsichtigt, Preisgelder (de Minimis Beihilfen) für die überzeugendsten Wettbewerbsbeiträge auszuloben. Die Jury vergibt Preisgelder in den unterschiedlichen Kategorien in Höhe von jeweils i. d. R. 5.000 Euro und i. d. R. 25.000 Euro


ZEITRAHMEN

13. September 2024: Bekanntmachung des Aufrufs und Freischalten der Bewerbungsformulare

29. September 2024: Ende der Einreichfrist, mit anschließender Bewertung der Jury

bis voraus. 18. Oktober 2024: Benachrichtigung der Preisträger:innen

bis 25. Oktober 2024: Veröffentlichung der Gewinner:innen

 

 

Details und Teilnahmebedingungen je Wettbewerbskategorie:

STUDIO2RETAIL: Store- und Atelier-Events 

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe / Projekt Zukunft stellt Preisgelder zur Verfügung, um Konzepte des stationären Einzelhandels und Designer:innen aus Deutschland (i.d.R. aus Berlin), die im Rahmen der Berlin Fashion Week Februar 2025 stattfinden, zu unterstützen. Die Preisgelder sollen an herausragende kreative und nachhaltige B2C-Veranstaltungskonzepte vergeben werden. 

Die überzeugendsten 5 Konzepte können jeweils i. d. R. 5.000 Euro Preisgeld gewinnen. Eine Jury aus Branchenexpert:innen wird die Gewinner:innenkonzepte auswählen. 

Voraussetzungen für die Teilnahme

Der/die teilnehmende Bewerber:in…

  • muss vorzugsweise in Berlin, mindestens aber Deutschland gemeldet sein und
  • weniger als 15 fest angestellte Mitarbeiter:innen beschäftigen.

Einzureichende Unterlagen und Erwartungen an das Konzept

  • Das Veranstaltungskonzept muss gezielt an Endkonsument:innen gerichtet sein und
  • ein nachvollziehbares Konzept zur Realisierung von Nachhaltigkeit und Inklusion im Unternehmensmodell und im Eventkonzept aufweisen, 
  • eine angemessene und nachvollziehbare Kostenplanung (Kosten- und Finanzierungsplan) sowie gute Realisierungschancen (Aufwand zu verfügbarer Zeit und professionelle Kompetenzen und/oder Erfahrungswerte der Einreicher:innen) enthalten und
  • die einzureichenden Unterlagen müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.
  • Außerdem müssen die Eigenerklärungen zur Grundrechtecharta sowie zu den de minimis-Beihilfen ausgefüllt und unterschrieben mit der Bewerbung eingereicht werden. Durch eine Auszahlung des Preisgeldes, darf die De-minimis Beihilfegrenze von 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überstiegen werden. Auch Preisgelder fallen unter diese Förderung. 

Auswahlkriterien

Das Veranstaltungskonzept soll 

  • Qualitativ hochwertige, kreative und relevante Mode - designed in Berlin und Deutschland - in den Mittelpunkt stellen 
  • eine überdurchschnittliche Medienwirksamkeit und Besucher:innenanzahl erreichen (belegt durch Referenzen wie dem Reporting einer eigenen Veranstaltung oder Strategiebeschreibung hinterlegt mit Beispielen ähnlicher Events) und
  • seinen Mehrwert für die Berlin Fashion Week herausstreichen, indem es Wissen zu relevanten Themen in Bezug auf die Modebranche vermittelt und/oder den Austausch zwischen Modeschaffenden und interessierten Gästen ermöglicht.

In Deinem Eventkonzept müssen Dein Unternehmen, die Event-Idee, die Einzigartigkeit der Veranstaltungsidee und der Aspekt der Nachhaltigkeit (sowohl im Geschäftsmodell des Unternehmens als auch im Eventkonzept) beschrieben werden. Anhand einer groben Kostenaufstellung, dem dazugehörigen Finanzierungsplan sowie einem Zeitplan wird außerdem die Realisierungswahrscheinlichkeit überprüft. Bitte gehe auf alle o.g. Teilnahmevoraussetzungen und Auswahlkriterien ein.

Darüber hinaus freuen wir uns, wenn Du Dich mit deinem Store oder Atelier bei STUDIO2RETAIL als Teil des Netzwerks registrierst.

Ab sofort können sich vorrangig in Berlin ansässige Designer:innen und Einzelhändler:innen dafür bewerben. 

Einsendeschluss: 29.09.2024, 23:59 Uhr

Die Concept Competition AW25 ist abgeschlossen.

 

 

BERLIN CONTEMPORARY: Fashion Shows und Präsentationen

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe / Projekt Zukunft stellt Preisgeld zur Verfügung, um vielversprechende Designer:innen und Modelabels (vorrangig aus Berlin und Deutschland) und deren Modenschauen und -präsentationen, die im Rahmen der Berlin Fashion Week Februar 2025 stattfinden, zu unterstützen. Die Preisgelder sollen an herausragende, kreative und nachhaltige Modepräsentationskonzepte vergeben werden.

Die überzeugendsten 18 Konzepte, eingereicht von in Berlin und Deutschland ansässigen Bewerber:innen sowie Bewerber:innen aus der Ukraine, können jeweils 25.000 Euro Preisgeld gewinnen. Zudem kann einmal 25.000 Euro Preisgeld an Wettbewerbsteilnehmer:innen vergeben werden, die in einem afrikanischen Land registriert sind. Eine Jury aus Branchenexpert:innen wird die Gewinnerkonzepte auswählen. 

Voraussetzungen für die Teilnahme

Der/die teilnehmende Bewerber:in…

  • muss ein Modelabel sein und
  • vorzugsweise in Berlin und Deutschland oder einem afrikanischen Land (Zusatz-Preisgeld) gemeldet sein oder aus der Ukraine stammen und
  • weniger als 30 Mitarbeiter:innen2 beschäftigen.

Einzureichende Unterlagen und Erwartungen an das Konzept:

  • Das Veranstaltungskonzept muss sich gezielt an Fachbesucher:innen richten,
  • als Kollektionsvorstellung vor internationalem Fachpublikum konzipiert sein,
  • ein nachvollziehbares Konzept zur Realisierung von Nachhaltigkeit und Inklusion im Unternehmensmodell und im Eventkonzept aufweisen, 
  • eine angemessene und nachvollziehbare Kostenplanung (Kosten- und Finanzierungsplan) und gute Realisierungschancen (Aufwand zu verfügbarer Zeit) einbeziehen und
  • die einzureichenden Unterlagen müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.
  • Außerdem müssen die Eigenerklärungen zur Grundrechtecharta sowie zu den de minimis-Beihilfen ausgefüllt und unterschrieben mit der Bewerbung eingereicht werden. Durch eine Auszahlung des Preisgeldes, darf die De-minimis Beihilfegrenze von 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überstiegen werden. Auch Preisgelder fallen unter diese Förderung. 
  • Der Fragebogen zu den Sustainability Requirements muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und eingereicht werden. 

Auswahlkriterien

  • Außerordentliche Designleistung der Marke und Kollektion (designbezogene Alleinstellung der Marke)
  • Marktfähigkeit der Kollektion 
  • Das Format soll eine überdurchschnittlich hohe nationale und internationale Medienwirksamkeit und eine überdurchschnittlich hohe Fachbesucher:innenzahl erreichen. Dies soll durch eigene oder Vergleichsreferenzen nachvollziehbar gemacht werden.
  • Einzigartiges Präsentationskonzept (u.a. Location, Kollaborationen, Innovation)

In der Bewerbung soll die Marke und ihre ästhetische und kommunikative Ausrichtung, die Beschäftigungen mit den Aspekten Nachhaltigkeit und Inklusion, der Innovationsfaktor des Unternehmens sowie die geplante Kollektion und die Inspiration dahinter vorgestellt werden (durch Text und visuell), anschließend das Konzept der Modenschau oder Präsentation und was dieses einzigartig macht. Durch eine grobe Kostenaufstellung sowie einen dazugehörigen Finanzierungsplan und einen Überblick des Zeitplans und Nennung einer potenziellen Location wird die Realisierungswahrscheinlichkeit geprüft. Bitte gehe außerdem auf alle o.g. Teilnahmevoraussetzungen und Auswahlkriterien ein.

Ab sofort können sich Modelabels für das Preisgeld bewerben.

Besonderheiten für Modelabels aus einem afrikanischen Land:

Das prämierte Modelabel aus einem afrikanischen Land erhält neben dem Preisgeld zusätzlich Unterstützung bei der Showproduktion inkl. Guestmanagement durch eine lokale Produktionsagentur. Zudem unterstützt der Fashion Council Germany bei der PR und dem Einladungsmanagement. Die Organisation der Reise, einschließlich der Reisekosten, sowie der Versand der Kollektion und die Zollabwicklung liegen in der Eigenverantwortung der Gewinner-Brand.

Einsendeschluss: 29.09.2024, 23:59 Uhr

Die Concept Competition AW25 ist abgeschlossen.

 

 

Rahmenbedingungen

Alle Rechte an dem Wettbewerbsbeitrag bleiben bei dem/der Einsender:in. Die Einreichung von mehreren Wettbewerbsbeiträgen ist zulässig. 

Bitte beachte, dass du dich nur mit einem Wettbewerbsbeitrag pro Kategorien bewerben kannst. Bei Mehrfacheinreichungen wird automatisch das zeitlich erste eingereichte Konzept bewertet – sollte ein anderes bewertet werden muss eine Informations-E-Mail an coordination@fashionweek.berlin vor dem Einsendeschluss erfolgen.

Der/die Einsender:in haftet gegenüber der Ausrichtenden des Wettbewerbs dafür, dass der Wettbewerbsbeitrag / die Einreichung keine Rechte Dritter verletzt.

Gegebenenfalls wird der/die Einsender:in die Ausrichtenden des Wettbewerbs von allen Ansprüchen und möglichen entstehenden Aufwänden freistellen, die von dritten Personen wegen einer Rechtsverletzung geltend gemacht werden können.

Der/die Einsender:in erklärt sich mit Abgabe der Einreichungsunterlagen einverstanden, dass die eingereichten Arbeiten (Fotomaterial etc.) im Rahmen der Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung zum Wettbewerb durch die Ausrichtenden und dessen Dienstleister des Wettbewerbs verwendet werden dürfen und räumt hierzu alle erforderlichen Nutzungsrechte ein. Das Nutzungsrecht der Ausrichtenden ist nicht ausschließlich, aber zeitlich und räumlich unbeschränkt und bezieht sich auf alle bekannten und unbekannten Verwertungsarten.

Der/die Ausrichtende des Wettbewerbs ist berechtigt, die im Rahmen des Wettbewerbs erlangten persönlichen Daten des Teilnehmenden, wie beispielsweise Namen oder Fotos, an Dritte weiterzugeben, etwa an Medien. Sofern die Weitergabe nicht gewünscht ist, wird der/die Einreichende den Ausrichtenden des Wettbewerbs bei der Einreichung schriftlich mitteilen, auf welche Daten sich der Wunsch der Nichtweitergabe bezieht. 

Bewerber:innen müssen darauf achten, dass durch eine Auszahlung des Preisgelds, die De-minimis Beihilfegrenze von 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überstiegen wird. Auch Preisgelder fallen unter diese Förderung. 

Wer bereits eine staatliche Förderung für das eingereichte Vorhaben erhält, kann nicht am Wettbewerb teilnehmen (Doppelförderung ist ausgeschlossen).

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Preises oder Preisgeldes besteht nicht.


(1) Nachhaltig sind für Konzepte aus dem Modebereich, die

• in einem erheblichen Maße endliche, kostspielige oder dringend zu reduzierende Ressourcen schonen oder die Energieverbräuche deutlich reduzieren und/oder

• die Prozesse nachhaltig(er) gestalten beispielsweise mit Ansätzen aus der Kreislaufwirtschaft oder dem Einbeziehen von Verbraucherwünschen und/oder

• die auf transparente Lieferketten setzen und/oder

• die auf hohe soziale Standards und/oder Inklusion bei Mitarbeiter:innen setzen, Produkte mit gesellschaftlichem Mehrwert produzieren und bei Marketing- und Verkaufstätigkeiten Inklusion miteinbezogen wird.

(2) Als Mitarbeiter:innen werden fest angestellte Vollzeit- und/oder Teilzeitkräfte sowie Werkstudent:innen verstanden. Freelancer:innen, Praktikant:innen und Minijobber fallen nicht darunter. Bei Unklarheiten der Definition kontaktieren sie bitte coordination@fashionweek.berlin